1. Geltung
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Heinrich Christ GmbH & Co. KG - im Folgenden "Verkäufer" genannt erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden - nachfolgend "Käufer" genannt - oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
1.2 Die Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Soweit für Verbraucher teilweise abgewandelte Geschäftsbedingungen gelten, sind diese durch Fettdruck kenntlich gemacht.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn die Bestellung des Kunden durch schriftliche oder mündliche Erklärung angenommen wird. Der Verkäufer kann die Bestellung binnen einer Frist von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
2.2 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, abweichende mündliche Abreden zu treffen.
3. Preise
3.1 Für Unternehmer: Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Verkäufer ist zu einer Preisänderung berechtigt, soweit die Lieferung erst mehr als zwei Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll und es auf Seiten des Verkäufers zu einer Kostenerhöhung ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gekommen ist, insbesondere wegen höherer Einstandspreise.
3.2 Für Verbraucher: Die Preisangaben schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Die Preise gelten bei Abholung ab Lager. Der Verkäufer ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn die Lieferung der Ware mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll, soweit auf Seiten des Verkäufers ab Vertragsabschluss eine Kostenerhöhung, insbesondere durch höhere Einstandspreise, eingetreten ist. Die höheren Kosten werden auf Verlangen des Käufers nachgewiesen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 %, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1 Liefertermine oder Lieferfristen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
4.2 Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Streiks, behördliche Anordnungen) bei ihm oder seinen Lieferanten verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist.
4.3 Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Ist dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, wenn diesem zuvor bei angemessener Fristsetzung der Rücktritt angedroht wurde.
4.4 Gegenüber Verbrauchern kann der Verkäufer wegen nicht von ihm zu vertretender Leistungshindernisse, wie in Ziffer 4.2 beispielhaft benannt, vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer auf die genannten Umstände innerhalb von acht Tagen, nachdem der Verkäufer Kenntnis von den Gründen erlangt hat, hingewiesen wird.
4.5 Der Verkäufer ist nur gegenüber Unternehmern zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Unternehmer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungsrechts verwendbar sind und die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist. Jede Teillieferung stellt einen gesonderten Vertrag dar.
5. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Abnahme
5.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Firma des Verkäufers, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erbringt der Verkäufer auch den Transport der Ware, ist Erfüllungsort der Ort / Platz, an den die Ware abzuliefern ist. Verzögert sich die Lieferung oder die Übergabe der Ware infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr des Untergangs der Ware von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Liefergegenstand übergabebereit / versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Käufer angezeigt hat. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer.
5.2 Die Abnahme der Verkaufsmenge hat bei einem festgelegten Lieferungszeitraum in gleichmäßigen Teilmengen zu erfolgen. Bei Anlieferung vor Ort / Baustelle hat der Käufer für eine Ablademöglichkeit zu sorgen, insbesondere für die Befahrbarkeit der Anfuhrstraße und die Befahrbarkeit der Baustelle.
6. Gewährleistung, Sachmängel
6.1 Ist der Käufer Verbraucher, stehen diesem vollumfänglich die gesetzlichen Rechte zu, wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist. Schadensersatzansprüche des Verbrauchers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn dieser Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware angezeigt wird.
6.2 Ist der Käufer Unternehmer, sind die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte.